Alle Jahre wieder: Firmenfeiern sagen kurzfristig ab – Deine Rechte & Lösungen

Es ist schon Ende November, die Kalender sind komplett gefüllt. In den Fachgruppen auf Facebook und LinkedIn sind die Meldungen derzeit wieder häufiger zu finden: Gruppen ab 20 Personen sagen 24 Stunden vorher wegen „hohem Krankenstand“ ab.

Das heißt für dich: Die Waren sind bestellt, das Personal steht fest, aber der Umsatz fehlt.

Die Grenzen der Kulanz

Die Angst, Firmenkunden zu verärgern, ist bei vielen Gastronomen verbreitet. Doch die derzeitige Debatte zeigt einen Wandel: Verträge müssen eingehalten werden. Reine Tischreservierungen gelten rechtlich oft als "unverbindlich". Sobald du ein Menü vorbestellst, ist ein Bewirtungsvertrag zustande gekommen.

Das Experten-Learning: Ab Gruppen von 10 Personen ist es ratsam, eine schriftliche Vereinbarung (eine E-Mail ist ausreichend) über Stornofristen zu treffen.

Empfehlung: Setze auf eine „Mindestgarantie“. Wenn 5 von 20 Leuten absagen, ist das in Ordnung. Sagen 10 ab, müssen z.B. 50% des Menüpreises für die fehlenden Plätze gezahlt werden.

Alles läuft über Kommunikation.

Unternehmen haben Budgets für solche Ausfallgebühren eingeplant. Sie zahlen sie oft ohne Widerrede, wenn sie vorher informiert wurden. Nutze die restlichen Wochen im Dezember und hab den Mut, noch schnell Storno-Bedingungen in deine Reservierungsbestätigungen einzufügen. „Wenn ihr das Essen als ‚Take-Away‘ für die kranken Kollegen abholt, ist es kostenlos.“ (Everyone gains from it!).

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